Bleibt die Frage der Verhältnismässigkeit des angeordneten Rückbaus. Der geforderte Rückbau des Kiesplatzes mit Tisch und fester Feuerstelle ist erforderlich und geeignet, um den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen. Mildere Massnahmen, mit denen dasselbe Ziel erreicht werden könnte, sind hier nicht ersichtlich. Für die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist dieser Rückbau auch notwendig. Der Rückbau ist für die Beschwerdeführerin sodann zumutbar: Das öffentliche Interesse an der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist vorliegend gross (vgl. oben). Es überwiegt die Nachteile, die der Beschwerdeführerin durch die Wiederherstellung entstehen.