Dass unter dem Kies ein Grasboden liegt und das Gras teilweise durch das Kies hindurchwächst, vermag daran nichts zu ändern, verändert sich der Charakter und die Nutzbarkeit dieses Bereichs doch bereits durch das Aufschütten des Kieses. Sowohl der Kiesplatz als auch der Tisch und die Feuerstelle sind künstlich geschaffen und auf Dauer angelegt. Selbst wenn der Tisch und die Feuerstelle nicht fest mit dem Boden verbunden sind, fallen sie daher – da dauerhaft aufgestellt – nicht unter die Fahrnisbauten im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Bst. m oder Bst. o BewD. Ob der Tisch und die Feuerstelle isoliert betrachtet als Nebenanlagen im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Bst. a BewD gelten könnten, kann offen