Die Gemeinde führt in ihrer Stellungnahme vom 4. Juli 2025 aus, auch Fahrnisbauten, welche über nicht unerhebliche Zeiträume ortsfest verwendet würden, seien baubewilligungspflichtig. Der Kiesplatz mit massivem Tisch und Feuerstelle sei als erheblich genug einzustufen, so dass ein Interesse an einer vorgängigen Prüfung bestehe. Es sei zudem nicht belegt und auch nicht glaubwürdig, dass der Kiesplatz mit Tisch und Feuerstelle bereits seit mehr als 10 Jahren bestehen solle. Es werde davon ausgegangen, dass die relevanten Anlagen und Bauteile innerhalb der letzten fünf Jahre erstellt worden seien.