a) Die Beschwerdeführerin bringt vor, die Gemeinde habe die tatsächliche Situation verkannt, wenn sie ausführe, auf dem Baugrundstück bestünde ein Kiesplatz mit massivem Tisch und Feuerstelle. Der Tisch sei zwar schwer, jedoch nicht mit dem Erdboden verbunden, sondern mobil. Er stehe seit mehr als 10 Jahren unverändert an dieser Stelle. Sodann handle es sich nicht um einen Kiesplatz. Korrekt sei, dass sich an der betreffenden Stelle Kies befinde. Jedoch wachse darunter bzw. hindurch Gras. Diese Situation – Grasboden, auf welchem sich Kies befinde, durch welchen das Gras hindurchwachse – gebe es überall in der Landwirtschaftszone.