f) Das Rechtsamt bat die Gemeinde mit Verfügung vom 15. August 2025 um Einreichung der Rapporte sowie einer detaillierten Kostenzusammenstellung, welche der Kostenregelung zugrunde liege. Mit Eingabe vom 3. September 2025 reichte die Gemeinde diese Kostenzusammenstellung sowie die dazugehörigen Rechnungen und Rapporte ein. Das Rechtsamt stellte der Beschwerdeführerin diese Unterlagen mit Verfügung vom 8. September 2025 zu und gab ihr Gelegenheit, sich dazu zu äussern. Davon machte die Beschwerdeführerin mit Stellungnahme vom 31. Oktober 2025 Gebrauch. Ihre Stellungnahme wird bei den nachfolgenden Erwägungen berücksichtigt.