3/15 BVD 120/2025/42 mit den aufgeführten Normen könne sie nicht nachvollziehen, weshalb die Kosten CHF 17 462.50 betragen sollen. Ziff. 1 Bst. g. und Ziff. 5 der angefochtenen Verfügung sei aufgrund der Verletzung des rechtlichen Gehörs aufzuheben.