«1. Ziff. 1 lit. g) der Verfügung vom 15. April 2025 der Bau- und Werkkommission Attiswil, 4536 Attiswil, sei vollständig aufzuheben. Eventualiter sei der Beschwerdeführerin eine Frist von 30 Tagen seit Rechtskraft des Entscheids im vorliegenden Beschwerdeverfahren einzuräumen, um ein entsprechendes Baugesuch bezüglich Ziffer 1 lit. g) der Verfügung vom 15. April 2025 einzureichen.