5. Die Kosten dieser Verfügung betragen CHF 17'462.50 und werden der Grundeigentümerin auferlegt (Art. 51 BewD sowie Art. 37 Gebührenreglement der Einwohnergemeinde Attiswil). 6. [Eröffnung]» 2. Gegen diese Verfügung reichte die Beschwerdeführerin am 16. Mai 2025 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie stellt folgende Rechtsbegehren: