6. Die Beschwerdeführerin verzichtete auf die Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs, reichte aber am 10. Januar 2025 gegen die Wiederherstellungsverfügung vom 3. Dezember 2024 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sinngemäss verlangt sie die Aufhebung der Verfügung und bringt dabei vor, dass sie von einem Umbau einer Backstube in eine Wohneinheit nichts wisse und daher die Wiederherstellung nicht nachvollziehen könne.