1/7 BVD 120/2025/3 5. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 3. Dezember 2024, zugestellt am 19. Dezember 2024, forderte das Bauinspektorat der Stadt Bern die Beschwerdeführerin auf, die Wohnnutzung im Untergeschoss ihres Wohnhauses bis am 30. Juni 2025 aufzugeben und somit den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen. Gleichzeitig wies es auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hin und drohte die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an.