12/13 BVD 120/2025/38 III. Entscheid 1. Die Beschwerde der Beschwerdeführenden 1-3 sowie die Beschwerde des Beschwerdeführers 4 wird teilweise gutgeheissen. Ziffer 2 des Dispositivs der Verfügung der Stadt Thun vom 10. April 2025 wird aufgehoben. Soweit weitergehend, werden die Beschwerden abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. Ziffer 1 des Dispositivs der angefochtenen Verfügung der Stadt Thun vom 10. April 2025 wird bestätigt.