Dass dieses vorgängig entfernt werden solle, wird von den Beschwerdeführenden 1-3 nicht geltend gemacht. Um Synergien zu nutzen, scheint ein koordiniertes Vorgehen – Mehrfamilienhaus auf der Parzelle Nr. AR.________ sowie neuer Abfallsammelplatz – sinnvoll. Mit einer dienstbarkeitsrechtlichen Sicherung der Benutzung einer solchen künftigen Abfallsammelstelle auf der Parzelle Nr. AS.________ für die von Amtes wegen Beteiligten 1-3 könnte die vorliegende Situation sodann zur Zufriedenheit sämtlicher Beteiligten gelöst werden.