Gemäss Art. 4 Abs. 3 der Abfallverordnung der Stadt Thun bestimmt das Tiefbauamt der Stadt Thun die Bereitstellungspunkte für Säcke, Gebinde und Container. In der Baubewilligung vom 23. September 2011 wurde der Fachbericht vom 14. September 2009 des Tiefbauamts der Stadt Thun als integrierter Bestandteil erklärt. Der Fachbericht verlangte, dass «vor Baubeginn ein detaillierter Umgebungsplan mit Entsorgungskonzept» dem Tiefbauamt der Stadt Thun einzureichen sei. Soweit aus den Akten ersichtlich, wurde dieser «detaillierter Umgebungsplan mit Entsorgungskonzept» nie eingereicht. Mithin wurde nie ein Abfallsammelplatz vom Tiefbauamt der Stadt Thun genehmigt.