Darüber hinaus, werden die Beteiligten auf Erwägung 6 nachfolgend hingewiesen, woraus hervor geht, dass ihre Forderung im gesamten baupolizeilichen Verfahren, die AC.________ AG sei vom Bauinspektorat der Stadt Thun ins Recht zu fassen, ohnehin nicht zielführend für die Problemlösung ist. 6. Zusammenfassung und weiteres Vorgehen