Der Beschwerdeführer 4 unterschrieb diese Stellungnahme in seiner Funktion als Vertreter der von Amtes wegen Beteiligten 2. Als Fürsprecher muss er sich der Zweifel, welches dieses Schreiben an seinem Beschwerdewillen als Beschwerdeführer 4 auslöst, bewusst sein. Das Rechtsamt verzichtete in der Folge auf die Klärung des Beschwerdewillens des Beschwerdeführers 4 für die Anfechtung der Verfügung der Stadt Thun vom 10. April 2025. Aufgrund der Beschwerde der Beschwerdeführenden 1-3 ist die Angelegenheit ohnehin zu prüfen.