a) Gemäss Art. 49 Abs. 1 BauG13 können baupolizeiliche Verfügungen nach Art. 45 bis 48 BauG innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Beschwerde bei der BVD angefochten werden. Die Beschwerdeführenden 1-3 sind als Adressaten der Verfügung vom 10. April 2025 durch die angefochtene Verfügung beschwert und daher zur Beschwerde legitimiert. Was die von Amtes wegen Beteiligten in ihrer Stellungnahme vom 26. Juni 2025 dagegen vorbringen, verfängt nicht.