9. Innert verlängerter Frist reichten die von Amtes wegen Beteiligten 1-3 am 26. Juni 2025 zusammen eine Stellungnahme zur Beschwerde der Beschwerdeführenden 1-3 sowie zur Beschwerde des Beschwerdeführers 4 ein. Mit gleicher Zuschrift erheben die von Amtes wegen Beteiligten 1-3 Rechtsverweigerungsbeschwerde gegen die Baupolizeibehörde der Stadt Thun. 10. Mit Schreiben vom 26. September 2025 reicht der Beschwerdeführer 1 für die Beschwerdeführenden 1-3 eine abschliessende Stellungnahme ein. 12 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirek- tion (Organisationsverordnung BVD, OrV BVD; BSG 152.221.191)