7. Mit Instruktionsverfügung vom 20. Mai 2025 nahm das Rechtsamt das Schreiben des Beschwerdeführers 4 als Beschwerde gegen die Verfügung vom 10. April 2025 entgegen (Verfahren RA 120/2025/41). Gleichzeitig stellte das Rechtsamt fest, dass die Beschwerde des Beschwerdeführers 4 den gleichen Gegenstand wie diejenige der Beschwerdeführenden 1-3 vom 9. Mai 2025 betrifft. Daher vereinigte das Rechtsamt die beiden Verfahren unter RA Nr. 120/2025/38. Ebenfalls mit gleicher Instruktionsverfügung holte die BVD beim Regierungsstatthalteramt Thun die Akten zum dort hängigen Verfahren bpol-1-2025 ein.