6. Mit Schreiben vom 19. Mai 2025 reichte das Regierungsstatthalteramt Thun der BVD ein Schreiben des Beschwerdeführers 4 vom 25. April 2025 weiter, welches dieser dem Regierungsstatthalteramt Thun im Rahmen des dort hängigen baupolizeilichen resp. aufsichtsrechtlichen Verfahrens bpol-1-2025 (ebau Nummer AE.________) eingereicht hatte. Das Regierungsstatthalteramt Thun ist der Meinung, dass es sich bei besagtem Schreiben allenfalls um eine Beschwerde gegen die Verfügung der Stadt Thun vom 10. April 2025 handeln könnte.