_ steht, wird somit ein temporärer Standort am I.________weg erstellt.»10 Danach geschah lange nichts, bis im Jahr 2024 die Stadt Thun wieder aktiv wurde und sodann am 19. August 2024 eine Besprechung vor Ort mit Vertretern der von Amtes wegen Beteiligten 1-3, den Beschwerdeführenden 1 und 2 sowie Vertretern der Stadt Thun (Bauinspektorat, Rechtsdienst, Tiefbauamt) stattfand. Dabei wurde die Situation des provisorischen Abfallsammelplatzes und eine mögliche Festlegung eines definitiven Abfallsammelplatzes erörtert. Eine Einigung unter den Beteiligten für die Festlegung eines solchen Abfallsammelplatzes konnte nicht erzielt werden.