3. Die Stadt Thun eröffnete nach Abschluss der Bauarbeiten der drei Mehrfamilienhäuser der von Amtes wegen Beteiligten 1-3 am 18. November 2016 ein baupolizeiliches Verfahren betreffend die Umgebungsgestaltung, namentlich den Abfallsammelplatz.8 Mit Schreiben vom 7. Dezember 2016 nahm die Architektur AD.________ AG Stellung zum baupolizeilichen Verfahren und gab bez. dem Abfallsammelplatz an, «…der geplante Abfallsammelplatz werde in Zusammenhang mit dem Haus AF.________9 erstellt. […] Bis das Gebäude AF.________ steht, wird somit ein temporärer Standort am I.________weg erstellt.»10