2. Die drei Mehrfamilienhäuser der von Amtes wegen Beteiligten 1-3 wurden realisiert, während das projektierte Mehrfamilienhaus auf der Parzelle Nr. AR.________ bis heute nicht erstellt ist. Die Baubewilligung lief diesbezüglich unbenutzt ab. Die Parzelle Nr. AR.________ ist entsprechend heute nach wie vor unbebaut. Auf der benachbarten Parzelle AS.________ befindet sich ein rudimentärer Containersammelplatz.6 Dieser wird von den drei Mehrfamilienhäusern der von Amtes wegen beteiligten Stockwerkeigentümergemeinschaften 1-3 für die Bereitstellung ihres Abfalls für die Kehrichtabfuhr der Stadt Thun genutzt. Gemäss übereinstimmender Angaben