der Gemeinde Langnau im Emmental. 13 Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21). 14 Ruth Herzog, in Kommentar zum bernischen VRPG, 2. Aufl. 2020, Art. 72 N. 8. 6/8 BVD 120/2025/34 sind wechselseitig zuzustellen. Allenfalls sind Verhandlungen oder weitere Abklärungen angezeigt. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, hat die Gemeinde neu zu verfügen. 6. Kosten