c) Die Gemeinde Langnau im Emmental hat einzig den Beschwerdeführer mit Verfügung vom 26. März 2025 verpflichtet, die defekte Grundstückentwässerungsleitung zwischen dem privaten Schacht auf der Parzelle Langnau im Emmental Grundbuchblatt Nr. E.________ und dem Gemeindeschacht Nr. D.________ auf seine Kosten zu sanieren. Zudem legte sie dem Beschwerdeführer die Kosten der Verfügung in Höhe von CHF 200.00 und die Kosten der ergriffenen Sofortmassnahmen im Umfang von CHF 959.95 auf, welche von diesem bereits bezahlt wurden.