Andernfalls entsteht sie mit der Eintragung in das Grundbuch. Vorliegend führt die vom Grundstück Langnau im Emmental Grundbuchblatt Nr. J.________ ausgehende Entwässerungsleitung über das Grundstück Langnau im Emmental Grundbuchblatt Nr. E.________. Weder lässt sich der Verfügung der Gemeinde Langnau im Emmental vom 26. März 2025 entnehmen, dass die Entwässerungsleitung äusserlich wahrnehmbar ist, noch kann dem Grundbuch entnommen werden, dass zu Gunsten des Grundstücks des Beschwerdeführers und zu Lasten des Grundstücks der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten eine Durchleitungsdienstbarkeit eingetragen ist.