_ überläuft. Nach einer Besichtigung vor Ort gewährte die Gemeinde Langnau im Emmental dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 7. Januar 2025 das rechtliche Gehör. Einleitend hielt sie fest, es sei festgestellt worden, dass die Grundstückentwässerung der Parzelle Langnau im Emmental Grundbuchblatt Nr. J.________ im Besitz des Beschwerdeführers sei. Diese Leitung diene ausschliesslich der Ableitung des Abwassers seines Grundstücks in die öffentliche Kanalisation. Der Beschwerdeführer reichte keine Stellungnahme ein.4 Am 26. März 2025 erliess die Gemeinde Langnau im Emmental die angefochtene Wiederherstellungsverfügung.