Sie nehme diesen neuen Sachverhalt ernst und habe bereits erste Massnahmen zur Anpassung der Verfügung eingeleitet. Diese Bestrebungen hätten jedoch sistiert werden müssen, da die Beschwerde des Beschwerdeführers bei der BVD eingereicht worden sei und der weitere Verfahrensverlauf zunächst abgewartet werden müsse, bevor eine rechtskräftige Lösung umgesetzt werden könne.