Erst nach der Besprechung vor Ort am 9. April 2025 sei ihr eine Kanalfernsehaufnahme zugesandt worden, die auf einen unsachgemässen Anschluss des Carports der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten hingewiesen habe. Dieser neue Umstand sei somit erst nach Erlass der Verfügung vom 26. März 2025 bekannt geworden und habe zu diesem Zeitpunkt noch nicht berücksichtigt werden können. Sie nehme diesen neuen Sachverhalt ernst und habe bereits erste Massnahmen zur Anpassung der Verfügung eingeleitet.