4. Gegen diese Verfügung reichte der Beschwerdeführer am 25. April 2025 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er stellt folgende Rechtsbegehren: 1. Es sei die angefochtene Verfügung vom 26. März 2025 aufzuheben. 2. Eventualiter sei das Verfahren zur Verfügung vom 26. März 2025 wiederaufzunehmen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Vorinstanz.