3. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 26. März 2025 forderte die Gemeinde Langnau im Emmental den Beschwerdeführer auf, die defekte Grundstückentwässerungsleitung zwischen dem privaten Schacht auf der Parzelle Langnau im Emmental Grundbuchblatt Nr. E.________ und dem Gemeindeschacht Nr. D.________ zu sanieren und nach Abschluss der Arbeiten einen schriftlichen Nachweis über die Sanierung der Leitung einzureichen. Zudem wurden ihm die Kosten für die Verfügung in Höhe von CHF 200.00 sowie die Kosten für die ergriffenen Sofortmassnahmen im Umfang von CHF 959.95 auferlegt.