10/11 BVD 120/2025/31 III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Die Verfügung der Gemeinde Lengnau (BE) vom 25. März 2025 wird – die Bauten und Anlagen ohne Zusammenhang zum südseitigen Anbau betreffend – aufgehoben. Die Sache wird hinsichtlich der Bauten und Anlagen ohne Zusammenhang zum südseitigen Anbau zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an die Gemeinde Lengnau (BE) zurückgewiesen.