Die Kostennote der Rechtsvertreterin der Beschwerdeführenden vom 9. Mai 2025 beläuft sich auf CHF 6719.92 (Honorar CHF 5950.00, Auslagen CHF 270.30, Mehrwertsteuer CHF 597.62) und ist auch für den vorliegenden Entscheid relevant. Die in Bezug auf die Bauten und Anlagen ohne Zusammenhang zum südseitigen Anbau eingereichte Stellungnahme der Beschwerdeführenden vom 23. Juni 2025 erfolgte unaufgefordert und ist daher bei der Kostenverlegung nicht zu berücksichtigen. Die Parteikosten umfassen den durch die berufsmässige Parteivertretung anfallenden Aufwand (Art. 104 Abs. 1 VRPG).