Projektänderung I richten und entsprechend nicht mehr geltend gemacht werden können, oder ob es sich um Abweichungen vom bewilligten Bauvorhaben Stand Projektänderung I handelt. Den Beschwerdeführenden als Anzeigende ist Gelegenheit zu geben, sich als Partei am Wiederherstellungsverfahren zu beteiligen (Art. 46 Abs. 2 Bst.