Dabei wird sich die Gemeinde mit sämtlichen, von den Beschwerdeführenden geltend gemachten und zur Anzeige gebrachten Verstössen gemäss den seit dem 28. März 2023 eingereichten Anzeigen zu befassen haben und nach einer Besichtigung vor Ort sowie allfälligen Messungen beurteilen müssen, ob und inwieweit diese vom bewilligten Bauvorhaben Stand Projektänderung I abweichen. Bei den verschiedenen Vorbringen der Beschwerdeführenden wird die Gemeinde zu beurteilen haben, ob es sich um solche handelt, welche sich gegen das am 30. April 2019 bewilligte Vorhaben oder die am 12. August 2020 bewilligten, von den Beschwerdeführenden akzeptierten Änderungen gemäss