In den Fällen schwerwiegender Verfahrensfehler ist aber nur dann Nichtigkeit anzunehmen, falls der Fehler nicht auf dem normalen Anfechtungsweg geltend gemacht werden konnte. Inhaltliche Mängel haben dagegen nur in seltenen Ausnahmefällen die Nichtigkeit einer Verfügung zur Folge. Dies kann etwa der Fall sein, wenn offensichtliche und krasse Ver- 4 Dekret vom 22. März 1994 über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD; BSG 725.1). 5/11 BVD 120/2025/31