Aufgrund von neuen Erkenntnissen sei eine Neubeurteilung der Projektänderung I dringend angezeigt und unumgänglich. Neben dem bereits von der BVD festgestellten Mangel, dass die Projektänderung I den Rahmen einer Projektänderung gesprengt habe und diese Änderungen ein neues Baugesuch mit erneuter Publikation nötig gemacht hätten, seien nun die folgenden, zusätzlichen, bisher unbekannten schwerwiegenden Verfahrensfehler bekannt geworden: In den Akten des Baubewilligungsverfahrens zur Projektänderung I fehle das Baugesuchsformular 1.0. Eine Projektänderung setze ein formell gültiges Baugesuch voraus.