b) Die Beschwerdeführenden bringen in der vorliegend zu beurteilenden Beschwerde vor, sie hätten am 5. Dezember 2024 nach mehrfachem Ersuchen Gelegenheit erhalten, vor Ort Einsicht in die vorhandenen Akten betreffend die Baubewilligungsverfahren im Zusammenhang mit der ursprünglichen Baubewilligung vom 30. April 2019 und mit der mit Entscheid vom 12. August 2020 behandelten Projektänderung I zu nehmen. Aufgrund von neuen Erkenntnissen sei eine Neubeurteilung der Projektänderung I dringend angezeigt und unumgänglich.