_, I.________ und J.________) – darunter die Beschwerdeführenden – durch den von der Beschwerdegegnerschaft beauftragten Architekten gemäss Schreiben vom 7. Juli 2020 über die beabsichtigte Projektänderung mit Verweis auf die neuen Pläne vom 24. Juni 2020 informiert worden seien und diese sich durch Unterschrift mit der Projektänderung I einverstanden erklärt hätten.