Hinsichtlich der Projektänderung I dagegen führte die BVD aus, auch wenn mit dieser der Rahmen einer Projektänderung nach Art. 43 BewD4 gesprengt worden sei und diese Änderungen daher ein neues Baugesuch mit erneuter Publikation nötig gemacht hätten, wiege dieser Mangel nicht derart schwer, dass dies die Nichtigkeit der von der Gemeinde erteilten «Baubewilligung Projektänderung» vom 12. August 2020 zur Folge habe, zumal die unmittelbar benachbarten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer (Parzellen Lengnau Grundbuchblatt Nrn. B.________, I.______