Mit Verfügung vom 18. Juni 2025 führte das Rechtsamt aus, die Beschwerdegegnerschaft und die Gemeinde Lengnau hätten mit Verfügung vom 15. Mai 2025 Gelegenheit erhalten, dem Rechtsamt zu den Vorbringen der Beschwerdeführenden in Zusammenhang mit den weiteren Bauten und Anlagen ohne Zusammenhang zum südseitigen Anbau bis 9. Juni 2025 eine Stellungnahme einzureichen. Die Gemeinde sei gleichzeitig gebeten worden, innert derselben Frist die vollständigen Vorakten einzureichen. In der Verfügung vom 28. Mai 2025 sei festgehalten worden, dass diese mit Verfügung vom 15. Mai 2025 angesetzte Frist weiterhin Bestand habe.