Das am 7. April 2025 bei der Gemeinde eingereichte, nachträgliche Baugesuch legte sie der Beschwerde in Kopie bei. Es sieht im Bereich des von der Wiederherstellungsverfügung betroffenen südseitigen Anbaus eine Verkleinerung des Abstellraums durch eine neue, innenliegende Trennwand sowie das Schliessen von zwei Fenstern vor. Am 25. April 2025 ging die Beschwerde der benachbarten Beschwerdeführenden vom 24. April 2025 ein. Sie beantragen die Aufhebung der Wiederherstellungsverfügung vom 25. März 2025 und die Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands.