Die Beschwerdegegnerschaft erhob am 22. April 2025 Beschwerde bei der BVD. Neben dem Hauptantrag auf Aufhebung der Wiederherstellungsverfügung sowie Erteilung der Baubewilligung für die Projektänderung II vom 3. März 2021 und mehreren Eventualanträgen ersuchte die Beschwerdegegnerschaft um Sistierung des Beschwerdeverfahrens bis zur Klärung des durch sie innert Rechtsmittelfrist eingereichten nachträglichen Baugesuchs. Das am 7. April 2025 bei der Gemeinde eingereichte, nachträgliche Baugesuch legte sie der Beschwerde in Kopie bei.