3. Nachdem die Gemeinde das Verfahren wieder aufnahm, forderte sie die Beschwerdegegnerschaft mit Wiederherstellungsverfügung vom 25. März 2025 auf, die zwei südseitigen Fenster und das ostseitige Fenster, die zwei Türen sowie die Bodenplatte beim südseitigen Anbau ihrer Liegenschaft auf Parzelle Lengnau (BE) Grundbuchblatt Nr. L.________ in der Wohnzone W2 innert sechs Monaten ab Rechtkraft dieser Verfügung zu entfernen und die Maueröffnungen zuzumauern. Gleichzeitig erhielt die Beschwerdegegnerschaft Gelegenheit, innert der Rechtsmittelfrist ein nachträgliches Baugesuch einzureichen. 4. Gegen diese Verfügung vom 25. März 2025 gingen zwei Beschwerden ein: