Gegen diese Verfügung erhoben die Beschwerdeführenden am 23. Oktober 2023 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD). Sie beantragten die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands im Sinne der Baubewilligung vom 30. April 2019. Nach mehrfacher Aufforderung durch das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, reichte die Gemeinde deutlich verspätet unvollständige Akten ein. Nach Feststellung der Unvollständigkeit und erneuter Aufforderung der genau bezeichneten Vorakten gingen von der Gemeinde weitere, aber nach wie vor unvollständige Akten ein.