2. Nach Eingang mehrerer baupolizeilicher Anzeigen durch die Beschwerdeführenden und der Aufforderung des Regierungsstatthalteramts, das Notwendige zu veranlassen, erliess die Gemeinde eine Verfügung vom 21. September 2023. Darin verzichtete sie auf die Anordnung von baupolizeilichen Massnahmen und führte im Wesentlichen aus, dass die Bauarbeiten noch nicht beendet seien und diverse Bauvorhaben (Stützmauer, Aussenraumgestaltung, Terrainanpassungen) noch gemäss dem bewilligten Plan vom 3. März 2021 fertigzustellen seien. Gegen diese Verfügung erhoben die Beschwerdeführenden am 23. Oktober 2023 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD).