2. Die Verfahrenskosten von CHF 800.00 werden dem Beschwerdegegner und der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten zur Bezahlung auferlegt. Der Beschwerdegegner und die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte haften solidarisch für den gesamten Betrag. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung. 3. Der Beschwerdegegner und die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte haben der Beschwerdeführerin die Parteikosten im Betrag von CHF 3785.65 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. Der Beschwerdeführer und die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte haften solidarisch für den gesamten Betrag. IV. Eröffnung