Die Kostennote der Rechtsvertreterin der Beschwerdeführerin beläuft sich auf CHF 3785.66 (Honorar CHF 3400.00, Auslagen CHF 102.00, Mehrwertsteuer CHF 283.66) und gibt zu keinen Bemerkungen Anlass. Der Beschwerdegegner und die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte haben somit der Beschwerdeführerin die Parteikosten von CHF 3785.65 zu ersetzen. III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfügung der Gemeinde Ipsach vom 20. März 2025 wird aufgehoben. Die Sache wird zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an die Gemeinde Ipsach zurückgewiesen. Dazu gehen die Vorakten zurück an die Gemeinde Ipsach.