Wie die Neuerstellung bedarf auch die Erweiterung von Bauten und Anlagen regelmässig einer Baubewilligung; ausgenommen sind die Vorhaben, die a priori als bewilligungsfrei gelten. Unter Erweiterung werden die Vergrösserung des Volumens eine Bauwerks – gleichviel ob ober- oder unterirdisch – und die Ausdehnung der Fläche einer Anlage verstanden.10 d) Die Gemeinde Ipsach bewilligte dem Beschwerdeführer mit Bauentscheid vom 7. Juni 2024 den Bau eines Naturpools mit biologischer Wasseraufbereitung im südöstlichen Bereich der Parzelle Ipsach Grundbuchblatt Nr. J.________.11 Dass der Pool mit einer Breite von 3.60 m, einer