Insofern die Beschwerdeführerin nun im Rahmen dieses Verfahrens die erwähnten rechtskonformen Bauvorhaben grundsätzlich anzweifle, verhalte sie sich treuwidrig und sei nicht zu hören. Der Argumentation der Beschwerdeführerin sei damit der Boden entzogen und es könne in der Konsequenz im vorliegenden baupolizeilichen Verfahren nur noch um das Holzdeck bzw. den Zaun gehen, wobei diese Vorhaben im Sinne der oben erläuterten Überlegungen separat, mithin isoliert, zu betrachten seien.