b) Demgegenüber halten der Beschwerdegegner und die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte fest, dieser Argumentation könne offensichtlich nicht gefolgt werden. Bei beiden von der Beschwerdeführerin vorgebrachten Bauvorhaben (Aufschüttung des Terrains sowie Bau eines Naturpools mit biologischer Wasseraufbereitung) handle es sich um von der Baupolizeibehörde der Gemeinde Ipsach mittels rechtskräftigem Bauentscheid (Aufschüttung des Terrains im Rahmen der Erstellung des Einfamilienhauses sowie Bau eines Naturpools mit biologischer Wasseraufbereitung) bewilligte Projekte, welche in Übereinstimmung mit der Baubewilligung realisiert worden seien.